Kippt die EU die elektronische Rechnungssignatur?

Signaturkarte

Mal ehrlich, welcher Gewerbetreibende hat nicht schon über elektronische Signaturen geflucht und sich gefragt, was das ganze effektiv bringen soll? Klar wird behauptet, dass damit Umsatzsteuerbetrug verhindert werden soll. Allerdings wer soll mit der aktuellen Regelung davon abgehalten werden eine gefälschte Rechnung am PC zu erstellen und diese ausgedruckt abzuheften? Schon existiert keine Signatur mehr und eine Unterschrift auf der Rechnung wird auch nicht verlangt. Interessant oder vielmehr witzig in diesem Zusammenhang ist auch, auf welche Ideen manche Gewerbetreibende kommen. 

Das wirklich gefährliche bei der aktuellen Gesetzeslage ist allerdings wo anders zu suchen. Nicht, dass jede Rechnung mit einer qualifizierten Signatur versehen sein muss. Das ist bei ausgehenden Rechnungen relativ günstig zu erledigen. Hierfür kann man auf einen externen Dienstleister zurückgreifen oder – wie bei mir im Unternehmen – mit einer eigenen Signaturkarte und Kartenleser die Signatur selbst erzeugen. Nebenbei erwähnt: wer garantiert eigentlich, dass die Rechnung nicht beim Versand zu einem externen Dienstleiter manipuliert wurde? Das gleiche gilt auch dann, wenn man eine externes Unternehmen mit dem Druck- und Versand einer Rechnung beauftragt. 

Das Hauptproblem was ich aktuell sehe ist komplett wo anders. Hat sich einer einmal im Detail angeschaut, welche Anforderungen der Gesetzgeber stellt für die Archivierung von eingehenden Rechnungen für die ein Vorsteuer-Abzug geltend gemacht werden soll? Um ein Beispiel zu nennen (abhängig von der Unternehmensform): Die Rechnung muss 10 Jahre lang revisionssicher archiviert werden und zwar so, dass auch in 10 Jahren das elektronische Dokument samt Prüfprotokoll geöffnet werden kann.  Alleine dieser Punkt dürfte bereits für viele Unternehmen nicht einfach zu realisieren sein. 

Kommt es jetzt in einigen Jahren zu einer Betriebsprüfung kann es meiner Meinung nach bei vielen Unternehmen zu einer “Supergau” kommen. Theoretisch kann es hier zu einer kompletten Rückzahlung der MwSt. kommen. Ganz zu schweigen von einem eventuell gestarteten Verfahren mit den entsprechenden Folgen.

Letztens meinte ein befreundeter Unternehmer zu mir, dass wohl die meisten Unternehmen in Deutschland, welche elektronische Rechnungen erhalten, mit einem Bein im Knast stehen. Gut, Gefängnis mag etwas übertrieben sein, aber im Prinzip hatte er durchaus recht. Es ist daher schön zu lesen, dass man mittlerweile in der EU die Probleme augenscheinlich erkannt hat. Die Rechnungsstellung ist einfach (Zitat) “zu kompliziert und uneinheitlich”. Man erkennt anscheinend mittlerweile die Probleme und es wäre wirklich schön, wenn elektronische Rechnungen mit “normalen” gedruckten Rechnungen gleichgesetzt werden.