Jens Dutzis Life

Linux, Server, Webhosting and more ;-)

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Heute erreichte mich von KabelBW die Pressemeldung, dass man in Zukunft eine Bandbreite von bis zu 100 Mbit/s anbieten möchte. Natürlich vorerst nur in wenigen Ballungsräumen, aber das Netz soll zügig ausgebaut werden.

Selbst wenn das eigene Netz von KabelBW bei einer durchschnittlichen Auslastung in der Lage ist die Geschwindigkeit zu verarbeiten, so dürfte der typische Internet-Nutzer die Geschwindigkeit mit seinem Browser praktisch nie auch nur annähernd erreichen.

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Anfang des Jahres bin ich nach gut 10 Jahren Vodafone zu einem anderen Mobilfunkanbieter gewechselt und was soll ich als Fazit nur sagen:

Februar: lief okay
März: Kundenbereich auf der T-Mobile Homepage war fast die ganze Zeit über gestört und damit kein Abruf der Inklusiv-Minuten / Traffic möglich

Der April wiederum lief eigentlich bis auf sporadische Ausfälle der Homepage relativ gut … bis heute. Seit ~16:30Uhr gibt es ein Ausfall des Netzes (Telefonie, SMS, Internet) welcher jetzt schon 2h anhält. Laut onlinekosten.de, telefon-treff.de und dem N-TV Newsticker scheint es sich um ein größeren Ausfall zu handeln.

Laut des Newstickers scheint T-Mobile aktuell weder zu wissen, wie lange die Störung andauern wird noch was die Störung verursacht. Falls es sich wirklich um einen bundesweiten Ausfall handelt würden rund 40 Mio. Kunden ohne Handynetz zur Zeit dastehen.

[Update]

Laut heise.de ist ein Stromausfall im RZ des Kernnetzes an dem bundesweiten Ausfall schuld.

Eigentlich sollte es ja kein Problem sein, wenn in einer Adresse mehrere Personen und/oder Unternehmen ihren Sitz haben. Sei es durch ein Einzelunternehmer, der in seiner Privatwohnung ein Büro hat oder weil die Büroräume angemietet sind. Im Endeffekt also nichts besonderes.

Das zumindest dachte ich, bis ich letzte Woche es mit einem größeren Elektronik-Versandhändler zu tun hatte. Dabei fing alles relativ harmlos an. Vor geraumer Zeit bestellte ich einmal bei dem Händler etwas und bekam dadurch eine Kundennummer zugeteilt. Letzte Woche allerdings bestellte jemand, der hier im gleichen Haus ein Büro für sein Unternehmen hat, ebenfalls etwas bei dem gleichen Versandhändler. Natürlich gab er bei der Bestellung seinen Namen an und verwendete für die Bestellung auch das Neukundenformular, da er noch nie bei dem Unternehmen etwas bestellt hatte.

Normalerweise sollte dies eigentlich kein größeres Problem darstellen. Nicht so allerdings bei dem Elektronik-Händler. Kurz nach der Bestellung bekam ich eine Lieferung an meine Adresse zugestellt samt Rechnung und dem Hinweis, dass der Betrag per Lastschrift abgebucht würde. Da ich allerdings aufgrund des Paket-Inhalts schon eine gewisse Vermutung hatte an wen das Paket gerichtet war. Also fragte ich kurz nach und es stellte sich heraus – ja, das Paket sollte an das andere Unternehmen hier im Haus gehen.

Damit das schöne Address-Roulette so richtig schön verwirrend wurde, kam nur 1–2 Tage später Post von eben diesem Händler, dass die Lastschrift geplatzt wäre und man mein Kundenkonto jetzt gesperrt hätte. Ich solle die offenen Posten schnellst möglich ausgleichen. Eine Nachfrage bei meiner Bank ergab, dass bei meinem Bankkonto keine Lastschrift von dem Unternehmen versucht wurde einzulösen. Was war passiert? Der Versandhändler hatte für die Lastschrift die vom Besteller angegebene Kontodaten zusammen mit meinem Namen für die Lastschrift verwendet. Es ist nur natürlich, dass die Bank die Lastschrift automatisch zurückweist.

Ich frage mich echt, wie es sein kann, dass ein solches durcheinander bei einem solchen einfachen Vorgang passieren kann. Dabei gab es sogar direkt nach Bestelleingang ein Rückruf durch den Kundenbetreuer des Versandhändlers aufgrund einer Rückfrage extra noch den Hinweis ja die bei der Bestellung angegebene Adresse zu verwenden. Eigentlich sollte so etwas nicht vorkommen und ich bin einmal auf die Reaktion auf meine Brief an das Unternehmen gespannt.

Diese Woche konnte ich einmal wieder “live” miterleben, wie eine Gründung eines Webhosting-Unternehmens in der Regel abläuft und ich möchte das einmal in einem fiktiven Howto aufarbeiten:

  1. Gewerbe anmelden bei der Stadt-/Gemeinde-Verwaltung
  2. Die notwendigen Fragebogen z.B. des Finanzamts ausfüllen um die Kleinunternehmer-Regelung zu beantragen
  3. Produkte überlegen und die Preise bestimmen (PI*Daumen basierend auf den Preisen der Konkurrenz)
  4. Virtueller oder ded.Server buchen mit Confixx oder Plesk als Admin-Oberfläche
  5. Unternehmens-Seite mithilfe eines Templates erstellen
  6. Möglichst viele Logos einbauen (z.B. von Ripe, Denic, etc.)
  7. AGB zusammenklicken aus den AGB anderer Webhosting-Unternehmens
  8. Impressum erstellen auf der Basis des Impressums – ebenfalls auf der Basis eines anderen Webhosting-Unternehmens. Unbedingt im Impressum eine anwaltliche Vertretung erwähnen und dabei den Anwalt via Google ermitteln. Auf Wunsch kann noch eine Umsatzsteuer-ID via Google gesucht werden um diese im Impressum aufzuführen.
  9. Sich eine Liste erstellen mit Email-Adressen anderer Webhosting-Unternehmen mit Hilfe von Webhosting-Suchdiensten
  10. Werbe-Emails an die Liste versenden in der man Webhosting-Dienstleistungen anbietet

nach einigen Tagen geht es dann weiter:

  1. Anruf vom im Impressum erwähnten Anwalt abwarten nachdem bei diesem wütende Webhoster gemeldet haben
  2. Fax– oder Brief mit einer Abmahnung inklusive Kostennote vom erwähnten Anwalt erwarten
  3. Fax– oder Brief mit einer Abmahnung eines des beworbenen Webhosters erwarten

nach einigen weiteren Tagen:

  1. Die Webhosting-Seite offline nehmen und das Gewerbe wieder einstellen
  2. Eigenen Anwalt suchen aufgrund der Abmahnungen
  3. Eventuell Kredit aufnehmen um die Anwaltsrechnungen etc. zu bezahlen.

… wie gesagt, das ist eine fiktive Geschichte, die so nie passierte. Von daher sind Ähnlichkeiten zu noch existierenden oder aufgegebene Webhosting-Unternehmen natürlich rein zufällig.