Jens Dutzis Life

Linux, Server, Webhosting and more ;-)

Durchsuche Beiträge mit Schlagwörtern Aus der Arbeit

Nun, vielleicht sollte ich zuerst einmal zurück zum Anfang. Vorab der Hinweis, dass ich aus rechtlichen Gründen erst einmal keine Namen nennen möchte. Wie einige bestimmt wissen, betreibe ich seit über 10 Jahren ein relativ passabel laufendes Diskussionsforum über das Thema Hardware– und Treiber. Am letzten Freitag kam von einem Unternehmen (einer GmbH) eine bitterböse eMail wo man mir androht mich anzuzeigen und abzumahnen falls ich nicht die Aussage, das Unternehmen sei “pleite”, entfernen würde. Desweiteren sollte ich den Beitrag aus den Google Suchtreffern und dem Google Cache entfernen.

Natürlich schaute ich direkt ins Forum und und fand tatsächlich ein gut 5 Jahre alten Beitrag eines anderen Foren Mitglieds, dass das Unternehmen Example GmbH  pleite oder zumindest an das Unternehmen an Firma2 verkauft worden sei. Um die Verwirrung etwas aufzulösen schaute ich mir den Fall einmal genauer an.

Im Forum ging es bei dem Beitrag um ein relativ bekanntes Unternehmen, welches vor einigen Jahren MP3-Player und andere Hifi-Komponenten herstellte. Ein Blick in die eMail zeigte mir, dass die Firma nicht im entfernten mit MP3-Player oder ähnliches zu tun hat. Da beide Unternehmen die gleiche Internetdomain haben sprach schon einiges dafür, dass der MP3-Player Hersteller aus dem Forenthema nicht mehr existiert. Dank http://www.archive.org/ konnte ich mir einmal ältere Versionen der Seiten unter dieser Domain anschauen und hier fand sich sogleich natürlich eine Version der Seite auf der die damaligen Kunden über ein Verkauf des MP3-Herstellers informiert wurden.

Konnte es also sein, dass hier zwei GmbHs mit dem gleichen Namen existierten? Theoretisch wäre dies natürlich möglich. Allerdings wollte ich nochmal genauer hinschauen und schaute mit den Handelsregister-Eintrag des Unternehmens, von welchem die eMail kam. Die Ersteintragung des Unternehmens erfolgte im Januar 2009, also vor etwa einem Jahr. Nur zur Erinnerung, der beanstandete Beitrag war aus dem Jahr 2005!

Bei sowas fragt man sich doch, was sich das Unternehmen bei dieser eMail gedacht hat. Hätte man nicht erkennen können, dass hier augenscheinlich von einem komplett anderen Unternehmen die Rede ist? Nicht nur durch den Inhalt der Beiträge, sondern auch durch das Datum des Beitrags? Meiner Meinung nach wäre es in einem solchen Fall doch eher angebracht den Betreiber des Forums höflich zu fragen ob man den Beitrag nicht entfernen könne. In den den meisten Fällen sind dazu die Seitenbetreiber nämlich durchaus bereit. Insbesondere auch dann, wenn es sich um ein mehrere Jahre alten Beitrag handelt.

Besonders “schön” fand ich noch, dass etwa eine Stunde nach einer freundlichen Antwort meinerseits erneut die Drohung zugestellt wurde und zwar per Fax. Das ganze obwohl der Beitrag zu dem Zeitpunkt schon lange korrigiert war. Meiner Meinung nach passt dies durchaus ins Bild über das Unternehmen. Eine Antwort auf meine eMail und dem späteren Fax steht im übrigen noch aus. Gespannt bin ich jedenfalls ob ich noch etwas von dem Unternehmen erhalte …

In letzter Zeit ist es hier wirklich wieder schlimm geworden mit Spammails, welche jemanden dazu bringen soll zum Beispiel sein com-Domain anstatt durch den bisherigen Anbieter einfach verlängern zu lassen diese zum Spammer zu übertragen.

Ein Beispiel einer solchen Mail von einem einzigen Anbieter, welche ich heute zum Beispiel insgesamt 9x erhalten habe für vier verschiedene Domains:

Priority Domain Availability Notice for example.com:

In the next few days, example.com will be listed for sale.  Since you have a similar domain name, we thought you might be interested in acquiring example.com.

You can confirm your interest in the domain example.com by filling out the form here: ** Link entfernt **

After we receive a confirmation that you are interested in the domain example.com, our sales staff will be in touch with you promptly to make arrangements.

We look forward to hearing back from you.

Kind regards,

Der Spammer spielt hier eindeutig mit der Angst vor dem Verlust des eigenen Domainnamens und stellt es so da, dass man seine Domain nur behalten könne, wenn man über ihn die Domain so schnell wie möglich verlängert.

Die Wahrheit allerdings sieht, wie so oft, komplett anders aus. Der Spammer kontrolliert eine umfangreiche Liste mit Domainnamen mittels des Whois-Eintrags welche Domain ob der vorausbezahlte Zeitraum (in der Regel ein Jahr) demnächst ausläuft. Die Listen selber werden zum Beispiel mittels Suchmaschinen erzeugt, was den Vorteil hat, dass die gefundenen Domains in der Regel auch genutzt werden. Die eMail Adresse des Domaininhabers ist meistens bei com Domains ebenfalls im Whois-Eintrag zu finden.

In der Regel ist es bei einem seriösen Domain-Anbieter allerdings so, dass er die Verlängerung der Domain für den Kunden inklusive der Abrechnung übernimmt. Die Verlängerung findet dabei meistens nicht mehrere Wochen vor dem Ablauf statt, sondern komplett automatisiert erst wenige Tage vor dem Ablauf. Nur wenn ein Kunde den Auftrag gibt eine Domain zum Ende der Vertragslaufzeit nicht zu verlängern wird dies automatische Verlängerung deaktiviert. Fällt man allerdings auf eine solche eMail herein, so sind Probleme vorprogrammiert. Die Probleme sind dabei nicht nur technischer Natur (wie zeigt die Domain auf den Webspace), sondern auch finanzieller Natur. Es kann durchaus vorkommen, dass plötzlich zwei Verträge für die gleiche Domain existieren, da der alte Anbieter keine Kündigung erhalten hat.

Was passiert, wenn eine Domain fälschlicherweise doch nicht verlängert wird? Bei com Domains zum Beispiel ist es so, dass diese dann dennoch nicht verloren sind. Es gibt eine sogenannte Redemption Periode bei der nur der ehemalige Domaininhaber die Domain wieder restaurieren kann. Billig ist die Restaurierung bei den meisten Anbietern nicht wirklich, aber zumindest besteht die Option.

Wer als Domaininhaber eine solche eMail erhalten hat, dem kann ich nur empfehlen erstmal Ruhe zu bewahren. In den meisten Fällen kann die Nachricht einfach in den virtuellen Papierkorb geworfen werden. Wer dennoch einige Bedenken hat im Zusammenhang mit seiner Domain, der sollte immer zuerst den eigenen Domaininhaber kontaktieren, bevor man irgendwelche Schritte unternimmt, welche unter umständen ziemlich teuer werden können.

brief_Seite_1 Unerwünschte Werbepost kennt leider ja mittlerweile wohl jeder. Allerdings kam gestern ein Exemplar, was ich dann doch schon etwas dreist finde.

Vor einigen Tagen wurde durch die Denic zweistellige Domainnamen zur Registrierung freigegeben, wobei es dabei zu einigen Problemen kam. Die Domain “co.de” ging dabei wohl an die Websuche Search Technology GmbH & Co.KG, welche gleich einmal eine passende Idee hatte um mit der Adresse einiges an Umsatz zu generieren.

Im Gegensatz zu den .de Domains können bei anderen Toplevel-Domains wie .uk nur  Subdomains registriert werden. Der Zweck hierbei ist, dass anhand der URL bereits der Typ einer Seite zu erkennen ist. Zur Auswahl stehen dabei org.uk für nicht-kommerzielle Organisationen, .me.uk für private Seiten – aber auch co.uk für kommerzielle Unternehmen.

Diesen Umstand macht sich das Unternehmen zunutze. Mit dem Betreff “Rechtliche Klärung wegen x.co.de” versucht entsprechend Druck beim Empfänger aufzubauen. Im Anschluss ist das Schreiben in einem Stil gehalten, dass man der Meinung sein könnte, dass es sich hierbei um eine First-Level Domain handelt für Unternehmen, welches von einer offiziellen Registrierungsstelle – ähnlich der Denic – ausgegeben wird. Dieser Eindruck wird auch durch Phrasen wie “Sunrise-Phase” und “Landrush-Phase” verstärkt, da diese mit dem Start der .eu Domains vor einigen Jahren in der Presse ziemlich bekannt wurden.

Aber was bekommt man nun eigentlich? Im Endeffekt bekommt man für die 99 Eur/Jahr „nur” das Recht vorab eine einfache „private” Subdomain unterhalb von .co.de vom Inhaber der Domain, welche zur der eigentlichen Homepage weiterleitet. Im Schreiben nur indirekt angedeutet wird ist, dass es später noch eine weitere Möglichkeit geben wird an eine Subdomain zu kommen. Laut heise.de werden später die Subdomains in einer werbefinanzierten Form kostenlos ausgegeben werden. Im Endeffekt ist letzteres also nichts anderes wie das, was de.vu und viele andere Dienste wie Alpennic kostenlos anbieten – werbefrei. Das Unternehmen bietet im übrigen auch an, falls man die 99 Eur/Jahr nicht aufbringen möchte, die Subdomain sperren zu lassen. Dies bedeutet allerdings auch, dass keine kostenlose Registrierung für das eigene Unternehmen mehr möglich sein dürfte. Die Option der Sperre macht das ganze Schreiben allerdings meiner Meinung nach nicht wirklich besser.

Gehört einem dann wenigstens die Subdomain?  Nun, ich bin kein Rechtsanwalt, aber im Bestellformular behält sich die Websuche Search Technology GmbH & Co.KG das Recht vor jederzeit fristlos den Vertrag kündigen zu können. Ein solches fristlose Kündigungsrecht findet sich bei “richtigen” Domains nicht. Es ist halt im Endeffekt wirklich nur eine einfache Subdomain, die von einem normalen Domaininhaber kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird. Im Gegensatz zu .co.uk Domains erhält man zumindest keine Domain von einer offiziellen Vergabestelle für Länderdomains, welche auf den eigenen Namen registriert wird.

Ich kann eigentlich nur den Tipp geben den Brief einfach zu ignorieren und keine Subdomain zu bestellen. Das ganze ist schlichtweg rausgeworfenes Geld. Während in Großbritannien .co.uk absolut gängige Domainendungen sind, so hat .co.de zur Zeit in Deutschland absolut keine Bedeutung. Aber  schauen wir mal, was die Zukunft so bringt. Vielleicht lassen auch einmal ein paar Unternehmen das Schreiben von einem Gericht prüfen, ob dieses nicht zum Beispiel unlautere Werbung darstellt.

Wie bereits gebloggt, hatte die Denic vergangene kurzfristig Woche die eigene Zone für Domainnamen mit nur einem oder zwei Zeichen geöffnet Wie zu erwarten war, kam es dabei zu einem ziemlichen Chaos. Wie groß allerdings das Chaos allerdings tatsächlich war, kommt nun – unter anderem durch ein Denic Mitglied – erst langsam in die Öffentlichkeit.

Im Basic Thinking Blog hat mein Kollege André Vatter einmal zusammengestellt zu welchen Problemen es genau kam. Durch ein auf Wikileaks veröffentliches internes Papier der Denic werden dabei auch Details öffentlich, die eigentlich nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind.

Gespannt bin ich auf jeden Fall auch einmal darauf, ob jemals heraus kommt, wie Michael Koenig zu seiner auffällig hohen Anzahl von Domains gekommen ist. Zumindest scheint er aktuell seine “Schäfchen” zu versuchen ins Trockene zu bringen, indem er seine Domains in die USA umzieht und dort eigens für die Domains Unternehmen gründet. Selbst dem Staat Florida ist dies mittlerweile suspekt geworden und hat die ersten Anträge abgelehnt.

Wenn man sich das ganze anschaut, dann kann man eigentlich nur fordern, dass die Domainvergabe komplett zurückgenommen wird und zu einem späteren Zeitpunkt, diesmal deutlich besser organisiert, erneut startet. Es ist zwar unschön für die Personen, die eine Domain zugeteilt bekommen haben, aber es ist meiner Meinung nach der einzige Weg, wie man das ganze für beide Seiten noch halbwegs fair durchgezogen bekommt.

Mittlerweile sind übrigens, nur einmal am Rande erwähnt, auch die ersten Gerichtsverfahren wegen bestimmter Kurz-Domains gestartet worden und die Entscheidung der Gerichte dürfte hier auch spannend anzusehen sein.

Beim Thema ein– und zweistellige .de Domains überschlagen sich zur Zeit die Ereignisse. Mittlerweile gibt es im Internet auch schon die ersten Forderungen die Vergabe vorerst abzubrechen. Exemplarisch sei hier das Domain Blog von Richard Martin zu nennen.

Begründet wird die Forderung mit dem Hinweis, dass das vorgehen einiger Anbieter hochgradig bedenklich seien. Es ist zum Teil auch fragwürdig, ob sich einige der geplanten Angebote überhaupt mit den Registrierungsbedinungen der Denic vereinbar seien. Zumindest sei es, laut Richard Martin, hochgradig unseriös.

Mit seinen aufgeführten Punkten hat er dabei durchaus nicht unrecht. Es wäre möglich, dass zum Beispiel jemand für sehr viel Geld sich die Domain t.de sichert. Die Deutsche Telekom dagegen wird die Registrierung dagegen mit relativer Sicherheit nicht auf sich sitzen lassen und versuchen eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Zumindest hätte man aller den Ablauf der Registrierung deutlich besser durch die Denic geplant werden können. Zum Beispiel hätte man einen Zeitraum einrichten können, bei dem Markeninhaber, deren Marke zum Zeitpunkt X existierte ein Vorkaufsrecht haben. Ein ähnliches Vorgehen also wie bei .eu Domains.

Vielleicht macht sich die Denic nochmals Gedanken über die eigenen Pläne und stoppt erstmal den geplanten Ablauf für die Registrierung. Was aktuell abläuft ist jedenfalls für eine der größten Länderkennungen meiner Meinung nach absolut unwürdig.

Vor wenigen Tagen überraschte Denic, die zentrale Vergabestelle von .de Domains, mit der Ankündigung, dass neben KFZ Kennzeichen auch ein– und zweistellige Domains erlaubt werden. Zurückzuführen ist die Entscheidung vermutlich auf ein Urteil aus dem Jahr 2008, welches dem Unternehmen VW die Domain vw.de zusprach. Ein versuchter Einspruch gegen die Entscheidung wurde 07/2009 vom Landgericht Frankfurt abgelehnt.

Als Starttermin für die Registrierung der neuen Domains hat die Denic den 23. Oktober 2009 9:00 Uhr festgelegt, was den Webhostern und Domainanbietern nur sehr wenig Zeit lässt den Bestellprozess entsprechend anzupassen. Der Regelbetrieb wird voraussichtlich ab dem 26. Oktober möglich sein. Zwischen dem offiziellen Starttermin und dem Regelbetrieb wird die Bestellung ausschließlich unter bestimmten Regeln über ein getrenntes System für die Denic-Mitglieder möglich sein. Dies soll soweit möglich eine Chancengleichheit und eine Transparenz für die Besteller bieten. Diese Regeln besagen unter anderem, dass je Minute maximal 4 Registrierungswünsche durch ein Denic-Mitglied eingereicht werden kann.

Wie zu erwarten war, gibt es im Zusammenhang mit der Registrierung nun einige skurrile und zum Teil auch witzige Ideen, wie man die Registrierung anbieten könnten. Vorab sei gesagt, dass es natürlich auch Anbieter gibt, die abgesehen von einer Mengenbegrenzung für die Domain nur den regulären Listenpreis für die kurzen Domains verlangen. Allerdings stechen einige Anbieter heraus, wobei die Nennung hier im Blog natürlich keine Wertung darstellen soll. Jeder Blog-Leser soll sich über die kreativen Ideen selber ein Bild machen.

Domainfactory zum Beispiel kündigt in seinem eigenem Support-Forum entsprechende Sonderkonditionen für Vorbestellung an. Wer eine Domain bestellen, für den ist erst einmal eine erfolgsunabhängige Servicegebühr in Höhe von 25 Eur fällig – unabhängig davon, ob die Domain erfolgreich registriert wurde. Hinzu kommt noch ein sogenanntes Platzierungsgebot, welches nur bei erfolgreicher Registrierung erhoben wird. Je höher das Gebot für eine Domain, desto früher wird diese an die Denic übergeben. Die Platzierungsangebote werden, im Gegensatz zur Servicegebühr, an eine gemeinnützige Organisation gespendet.

Weit weniger kompliziert hält es Knipp Medien und Kommunikation GmbH. Wird eine Domain erfolgreich registriert, so wird eine Gebühr in Höhe von 10.000 Eur für z.B. ein KFZ Kennzeichen bis 100.000 Eur für eine Ziffern-Domain fällig. eine einstellige Buchstabendomain liegt bei 50.000 Eur und alle zweistelligen Domains bei 20.000 Eur. Auch hier kommen die Gebühren einer gemeinnützigen Organisation zugute. Die gesamten Einnahmen werden laut Knipp an die Kindernothilfe gespendet.

Auch bei eBay gibt es interessantes zu finden. So vermietet das Denic Mitglied media:Webline seinen Registrierungszugang am 23.10.2009 für die Dauer von 5 Stunden. Der aktuelle Stand für die Auktion beträgt 34.550 Eur und der von media:Webline gesetzte Mindespreis wurde noch nicht erreicht. Es wird spannend zu sehen sein, ob die Auktion erfolgreich abläuft.

Die auf Domains spezialisierte Handelsplattform Sedo hat auch eine interessante Idee, wie man die neuen Domains an den Mann (respektive Frau oder Unternehmen) bringen kann. Hier werden interessante Domainnamen zur Auktion angeboten und wer am meisten bietet, für den wird versucht die Domain über mehrere Denic-Mitglieder zu registrieren. Ist die Registrierung nicht erfolgreich, verspricht Sedo im Nachhinein die Domain zum angegebenen Höchstgebot zu erwerben.

Auf den Aktions-Zug ist auch der Domaingroßhändler WebWide Internet Communication GmbH aufgesprungen. Unter seinen Bestandenskunden führt Webwide mehr oder wenige eine versteckte Auktion durch. Jeder Kunde kann per Fax für seine gewünschten Domains ein Gebot platzieren und für denjenigen, der das höchste Gebot platziert, wird versucht die Domain zu registrieren. Ähnlich wie bei Domainfactory wird hier auch eine Servicegebühr in Höhe von 10 Eur fällig. Die Servicegebühr wird unabhängig von einer erfolgreichen Registrierung berechnet.

Einer der größten Webhoster in Deutschland, die Strato AG, hat eine komplett andere Ansicht zu den kurzen Domains. Man möchte diese nicht im Vorverkauf anbieten, da es sich — laut Strato — um ein Lotteriespiel handle, an dem man sich nicht beteiligen wolle.

Es zeigt mal wieder, dass die Phantasie unter den Webhostern und Domainanbietern keine Grenzen kennt, wobei man natürlich auch beachten muss, dass der Aufwand für die Registrierung nicht mit der gewöhnlichen Registrierung einer .de Domain zu vergleichen ist.

Falls jemand weitere interessante oder erwähnenswerte Angebote im Zusammenhang mit ein– oder zweistelligen .de Domains findet, so wäre ich um ein Kommentar zu diesem Beitrag froh.

Manchmal frage ich mich echt, was sich Politiker denken oder anders ausgedrückt, ob sie überhaupt noch denken. Sorry, aber anders kann ich die Pläne des Europarats nicht erklären. Die Internet-Provider sollen in Zukunft also für alle über ihr Netz übertragenen Inhalte haften.

Wenn es soweit kommt, dann fordere ich allerdings auch folgendes:

  • Alle Telefon– und Mobilfunkanbieter wie die Telekom AG haften für die über das eigene Netz übertragenen Telefonate, Faxe, SMS und MMS
  • Alle über Briefpost-Anbieter wie die Deutsche Post AG haften für die von ihnen versendeten Briefe
  • Alle über Paketdienste wie DHL, UPS haften für die von ihnen transportierte Pakete und Päckchen

Auch wenn der Europarat das ganze auf „Services for minors” bezieht, also Anbieter für Inhalte für Jugendliche, so ist der Vergleich von oben nicht abwegig. Immerhin liefern Brief– und Paketdienstleister doch auch an Personen aus, die nicht volljährig sind. Außerdem bezweifel ich, dass eine solche Trennung bei den Internet-Providern tatsächlich machbar ist.

Vielleicht wär es jedenfalls einmal ein sinnvoller erster Schritt, wenn Politiker zumindest hier in Deutschland für Gesetze haften, die dann später vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert werden. Nur schade, dass es so nicht kommen wird. Eine Ausweitung der Haftung durch Provider dagegen halte ich bei dem aktuellen politischen Klima dagegen nicht für abwegig.

Die für Privatkunden verfügbare Bandbreite bei Internetzugängen nahm im letzten Jahr immer weiter zu. Diese hohen Bandbreiten sind mittlerweile auch nicht mehr nur regional begrenzt verfügbar, sondern auch im größeren Umfang. Die Deutsche Telekom wirbt unter dem Namen “T-Home” mit VDSL Zugängen mit Bandbreiten von 25 bis 50 Mbit/s. Kabelnetz-Betreiber gehen mittlerweile sogar weiter. Kabel BW zum Beispiel wirbt mit Bandbreiten von 25, 50 oder 100 Mbit/s. Bandbreiten, von denen ein normaler ADSL oder ADSL2 Nutzer nur träumen kann.

Das Hauptproblem …

Hier im Büro verwende ich zum Beispiel für die Internetanbindung von Kabel BW, da DSL hier nur sehr eingeschränkt verfügbar ist. Der von mir verwendete LANCOM 1811 Wireless DSL Router besitzt einen Intel iXP422  Prozessor mit 266 Mhz, welcher die bisherige Bandbreite von 32 Mbit/s routen konnte. Wenn man sich allerdings die CPU Auslastung anschaute des Routers, so viel zu dem Zeitpunkt schon auf, dass die CPU ziemlich belastet wurde.

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Seit einigen Jahren läuft unter kerneltrap.de ein kleines Projekt von mir relativ unverändert ein kleines Projekt. Über diese Seite kann man sich per eMail über Linux Kernelupdates informieren lassen, wobei die Technik dahinter komplett automatisiert abläuft.

Um die aktuelle Kernelversion zu ermitteln, frage ich seit längerem via HTTP den Finger-Banner unter http://www.kernel.org/kdist/finger_banner ab. Seit gestern meldete mir mein Script, dass die Ausgabe nicht interpretiert werden konnte. Ein Blick darauf zeigte mir, dass kernel.org die Ausgabe leicht modifiziert hat.

Beim editieren der Datei viel mir auf, dass das Script seit Anfang 2005 unverändert lief. Das bedeutet, dass die Ausgabe seit über 5 Jahren unverändert aktiv war und es ist, soweit ich mich erinnern kann, auch heute das erste mal gewesen, dass ich das Script anpassen musste :-)

Fax tf-networkSeit mein Unternehmen in den Gelbe Seiten steht, häufen sich nicht nur die Werbeanrufe, sondern auch die Fax-Werbung. Die letzten 24h waren dabei besonders übel. Neben drei Werbeanrufe, die mir unter anderem eine Krankenversicherung, ein speziellen Eintrag bei einer bekannten Telefonauskunft und einem Angebot für ein Zeitschriften Abo (alle Anrufer wurden relativ schnell aus der Leitung geworfen) gab es auch einmal wieder ein relativ dreister Abzockversuch von Seiten der Branchenbuch– und Adressbuchbetrüger.

Gewerbetreibende kennen das Problem bestimmt. Immer wieder erhält man ein Fax mit der Bitte doch die Branchenbuch-Daten zu prüfen und zu bestätigen. Wer genauer hinschaut bemerkt, dass man hiermit einem dubiosen Unternehmen den Auftrag erteilt das eigene Unternehmen für viel Geld in ein (meist imaginäres) Branchenbuch für ein oder zwei Jahre aufzunehmen.

Heute gab es “erfrischender Weise” einmal eine neue Variante. Es wurde, wie bereits in früheren Fällen, versucht den Eindruck zu erwecken das Schreiben komme von dem durchaus seriösen Verlag, welche die “Gelbe Seiten” in Deutschland produziert. Als Domain wird www.regionale-gelbe-seiten.ag genannt. Auf dem ersten Blick könnte es die Seite des bekannten Verlags sein, aber dessen URL lautet http://www.gelbeseiten.de. Um den Empfänger des Faxes in Sicherheit zu wiegen befindet sich auf dem Fax mehrfach der Hinweis, dass der Grundeintrag kostenlos sei. Damit auch ja genügend auf die Abzocke hereinfallen, fordert das Fax auch eine Rückantwort, sofern man keinen kostenfreien Grundeintrag möchte. Im Endeffekt soll also jeder, der das Fax erhalten hat, sich an die aufgeführte Rufnummer wenden. Die Angegebene Rufnummer wurde dabei natürlich “schön” formatiert ist. Es soll dabei möglichst wenigen auffallen, dass es sich um eine kostenpflichtige 0900er Rufnummer handelt.

Wer jetzt genau hinschaut, kann auch am Ende der Seite erkennen welche Kosten durch die Rückantwort entstehen. Wer auf das Fax antwortet, darf aus dem deutschen Festnetz insgesamt satte 10,00 Eur je Anruf bezahlen. Es ist dabei vollkommen egal, ob man jetzt ein (vermeintlich kostenfreien) “Grundeintrag” haben möchte oder ob man diesen ablehnt. Der Absender des Faxes hat auf jeden Fall sein Ziel erreicht.

Ich möchte echt nicht wissen, wie viele in Deutschland auf diese leicht modifizierte Variante der Branchenbuch– und Adressbuchabzocke hereinfallen. Die Zahl dürfte beträchtlich sein. Direkt unterhalb der Preisangabe steht übrigens auch der eigentliche Firmenname des Absenders. Es handelt sich – sofern die Angaben stimmen – um ein Unternehmen aus Sofia in Bulgarien mit dem Namen W.I.V. Telefonbuch OOD.

Mein Tipp an alle die das Fax erhalten haben … reagiert nicht auf das Schreiben und werft es einfach in den Mülleimer.