Jens Dutzis Life

Linux, Server, Webhosting and more ;-)

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Diese Woche konnte ich einmal wieder “live” miterleben, wie eine Gründung eines Webhosting-Unternehmens in der Regel abläuft und ich möchte das einmal in einem fiktiven Howto aufarbeiten:

  1. Gewerbe anmelden bei der Stadt-/Gemeinde-Verwaltung
  2. Die notwendigen Fragebogen z.B. des Finanzamts ausfüllen um die Kleinunternehmer-Regelung zu beantragen
  3. Produkte überlegen und die Preise bestimmen (PI*Daumen basierend auf den Preisen der Konkurrenz)
  4. Virtueller oder ded.Server buchen mit Confixx oder Plesk als Admin-Oberfläche
  5. Unternehmens-Seite mithilfe eines Templates erstellen
  6. Möglichst viele Logos einbauen (z.B. von Ripe, Denic, etc.)
  7. AGB zusammenklicken aus den AGB anderer Webhosting-Unternehmens
  8. Impressum erstellen auf der Basis des Impressums – ebenfalls auf der Basis eines anderen Webhosting-Unternehmens. Unbedingt im Impressum eine anwaltliche Vertretung erwähnen und dabei den Anwalt via Google ermitteln. Auf Wunsch kann noch eine Umsatzsteuer-ID via Google gesucht werden um diese im Impressum aufzuführen.
  9. Sich eine Liste erstellen mit Email-Adressen anderer Webhosting-Unternehmen mit Hilfe von Webhosting-Suchdiensten
  10. Werbe-Emails an die Liste versenden in der man Webhosting-Dienstleistungen anbietet

nach einigen Tagen geht es dann weiter:

  1. Anruf vom im Impressum erwähnten Anwalt abwarten nachdem bei diesem wütende Webhoster gemeldet haben
  2. Fax– oder Brief mit einer Abmahnung inklusive Kostennote vom erwähnten Anwalt erwarten
  3. Fax– oder Brief mit einer Abmahnung eines des beworbenen Webhosters erwarten

nach einigen weiteren Tagen:

  1. Die Webhosting-Seite offline nehmen und das Gewerbe wieder einstellen
  2. Eigenen Anwalt suchen aufgrund der Abmahnungen
  3. Eventuell Kredit aufnehmen um die Anwaltsrechnungen etc. zu bezahlen.

… wie gesagt, das ist eine fiktive Geschichte, die so nie passierte. Von daher sind Ähnlichkeiten zu noch existierenden oder aufgegebene Webhosting-Unternehmen natürlich rein zufällig.

googleWer zur Zeit (16 Uhr) eine Seite über Google sucht, der erlebt sein blaues Wunder. Laut Google scheinen alle Internetseiten mit einer Malware infiziert worden zu sein. Etwas unwahrscheinlich, oder?

Natürlich sind nicht alle Internetseiten zur Zeit infiziert – vielmehr handelt es sich um ein Fehler aktuell bei Google. Der Fehler tritt dabei sowohl bei der deutschsprachigen als auch bei der englischsprachigen Google-Version.

[Update 31.01.2009 16:30]:

Der Fehler wurde zwischenzeitlich erkannt und korrigiert. Eine Stellungnahme von Google liegt zur Zeit noch nicht vor. Allerdings berichten mittlerweile auch die ersten Medien über den Fehler.

[Update 01.02.2009 12:39]:

Mittlerweile hat Google in seinem Blog eine Erklärung für den Fehler veröffentlicht. Die „Sperre” aller Internetseiten geschah aufgrund eines menschlichen Fehlers. Ein Mitarbeiter hatte die URL „/” in die Blacklist aufgenommen und damit eine Sperre aller Internetseiten ausgelöst. Der Fehler soll dabei insgesamt 40 Minuten sichtbar gewesen sein.

In einem Rechenzentrum geht es eigentlich immer relativ laut zu. Lüfter und Klimaanlagen surren, Festplatten rotieren und der Lärm ist ziemlich heftig. Wie der Mitarbeiter von Sun Microsystems auf die Idee kam einmal zu prüfen ob sich Lautstärke (bzw. Schall) auf größere Storage Systeme auswirkt, kann ich leider nicht sagen. Das Ergebnis allerdings ist doch überraschend. Storage Systeme reagieren sehr empfindlich auf Vibrationen – so empfindlich, dass bereits der Schalldruck einer schreienden Person messbare Auswirkungen auf die Festplatten im Storage System haben.

Fazit aus dem Video:
Ruhe bewahren vor dem Rack, falls einmal etwas nicht so läuft, wie es laufen sollte ;-)

Werbung abhängig vom Content wird bei der Werbeindustrie immer beliebter. Diese Werbeform scheint jetzt wohl auch beim NewsDokusenders N24 im Rahmen des Newstickers verwendet zu werden. Eine andere Erklärung für die von N24 verwendete TUI Werbung während der Berichterstattung über die Notlandung des Airbus A320 am gestrigen Abend nicht erklären. Einige schöne Bilder hierzu gibt es übrigens im Blog von Stefan Niggemeier. :-)

Beim lesen der Heise.de Newsmeldungen fand ich bei einer Meldung zum Thema Videoüberwachung in Österreich doch eine interessante Aussage:

Paragraph 26 DSG 2000 bestimmt zwar, dass Daten vier Monate lang nicht vernichtet werden dürfen, wenn ein Betroffener um Auskunft ersucht. Nach Ansicht der Wiener Linien ist eine automatische Überschreibung aber kein „Vernichten”.

Die Aussage ist schon interessant. Werden also Daten überschrieben, so sind sie laut dem Zitat nicht gelöscht. Da frage ich mich doch, wie die Behörde dann an die überschriebenen Videodaten kommen möchte. Oder sind sie im Endeffekt doch vernichtet (aka. gelöscht)? ;-)

Heute ist mir wirklich etwas interessantes skurriles passiert. Vor 3 Tagen war ich in Bruchsal in einem Fachgeschäft für Bürobedarf, da ich einige Ordner etc. benötigte für das neue Jahr. Als ich wieder gehen wollte konnte ich zuschauen, wie jemand auf dem Parkplatz relativ eilig aus seinem Bus ausgestiegen ist, in den Laden rannte und dabei die Türe offen lies. Dabei ist mir der Werbeschriftzug auf der Seite des Busses aufgefallen, welcher mich an die URL einer Seite erinnert, für die ich schon relativ lange arbeite. Soweit ja noch nichts interessantes.

Gestern hatte ich wiederum ein Termin mit einem Kunden, dessen Internetseite bei mir gehostet und gepflegt wird. Nachdem ein paar Kleinigkeiten abgesprochen wurden meinte er noch, ob ich Interesse hätte für ein Cafe ein Internetshop zu realisieren. Dabei stellte sich heraus, dass es sich genau um das Cafe handelt, welches mir tags zuvor aufgefallen war.

Schon interessant, wie der Zufall so spielen kann …